Antrag zur Arbeitsweise der Regelkommission ab 2026
Die Aufgabe der Regelkommission besteht darin die Anträge zum technischen Regelwerk, der DMC-Mitglieder (Teamleiter) entgegenzunehmen und aufzuarbeiten.
Die Regelkommission prüft dazu die eingehenden Anträge, welche das technische Regelwerk betreffen auf Plausibilität, Umsetzbarkeit sowie auf Konflikte mit dem bestehenden Regelwerk oder gesetzliche Bestimmungen.
Anträge mit gleichem Ziel und / oder Inhalt, werden von der Regelkommission gebündelt.
Anträge die in der angegebenen Form nicht umsetzbar sind, werden an den Antragsteller zurückgewiesen. (Wenn möglich wird gemeinsam ein Lösungsvorschlag erarbeitet und dazu das Gespräch mit dem Antragsteller gesucht)
Anträge für die eine Umsetzung möglich ist, werden einzeln und nach Sparten sortiert jeweils mit einer Empfehlung der Regelkommission in den entsprechenden Sparten bearbeitet, Anträge des Teil A die nur eine Sparte betreffen werden, werden ebenfalls in der entsprechenden Sparte behandelt.
Bei gebündelten Anträgen, erstellt die Regelkommission einen Kompromissvorschlag.
In den Spartensitzungen werden alle Anträge einzeln vom Antragsteller vorgestellt und von den anwesenden Delegierten entschieden.
Änderungen an den vorgelegten Anträgen (auch durch den Antragsteller) sind nicht mehr möglich.
Ist der Antragsteller nicht anwesend wird der Antrag von einem Mitglied der Regelkommission, üblicherweise dem Spartenreferent vorgestellt. Die Bearbeitung der Anträge in der Sparte sollte eine Stunde nicht überschreiten.
Die Sparte (Schriftführer der Spartensitzung) legt allen Delegierten eine Empfehlung vor welche Anträge in das Regelwerk aufgenommen werden.
Anträge aus dem Teil A die mehr als eine Sparte betreffen werden von allen Delegierten abgestimmt. DAs vorgehen entspricht dabei dem der Spartenanträge.
Antrag zur Arbeitsweise der Regelkommission ab 2026
Die Aufgabe der Regelkommission besteht darin die Anträge zum technischen Regelwerk, der DMC-Mitglieder (Teamleiter) entgegenzunehmen und aufzuarbeiten.
Die Regelkommission prüft dazu die eingehenden Anträge, welche das technische Regelwerk betreffen auf Plausibilität, Umsetzbarkeit sowie auf Konflikte mit dem bestehenden Regelwerk oder gesetzliche Bestimmungen.
Anträge mit gleichem Ziel und / oder Inhalt, werden von der Regelkommission gebündelt.
Anträge die in der angegebenen Form nicht umsetzbar sind, werden an den Antragsteller zurückgewiesen. (Wenn möglich wird gemeinsam ein Lösungsvorschlag erarbeitet und dazu das Gespräch mit dem Antragsteller gesucht)
Anträge für die eine Umsetzung möglich ist, werden einzeln und nach Sparten sortiert jeweils mit einer Empfehlung der Regelkommission in den entsprechenden Sparten bearbeitet, Anträge des Teil A die nur eine Sparte betreffen werden, werden ebenfalls in der entsprechenden Sparte behandelt.
Bei gebündelten Anträgen, erstellt die Regelkommission einen Kompromissvorschlag.
In den Spartensitzungen werden alle Anträge einzeln vom Antragsteller vorgestellt und von den anwesenden Delegierten entschieden.
Änderungen an den vorgelegten Anträgen (auch durch den Antragsteller) sind nicht mehr möglich.
Ist der Antragsteller nicht anwesend wird der Antrag von einem Mitglied der Regelkommission, üblicherweise dem Spartenreferent vorgestellt. Die Bearbeitung der Anträge in der Sparte sollte eine Stunde nicht überschreiten.
Die Sparte (Schriftführer der Spartensitzung) legt allen Delegierten eine Empfehlung vor welche Anträge in das Regelwerk aufgenommen werden.
Anträge aus dem Teil A die mehr als eine Sparte betreffen werden von allen Delegierten abgestimmt. DAs vorgehen entspricht dabei dem der Spartenanträge.